Auch FAA verbietet Flüge mit der 737-MAX

ADS-B-Daten verfügbar
Auch FAA verbietet Flüge mit der 737-MAX

Veröffentlicht am 13.03.2019
Ethiopian Airlines erhielt im Juli 2018 seine erste von 30 bestellten 737 MAX 8.
Foto: Ethiopian Airlines

Die Federal Aviation Administration traf diese Entscheidung offiziell „aufgrund des Datenerhebungsprozesses und neuer Erkenntnisse, die am Absturzort gesammelt und heute analysiert wurden“. Dazu kamen „verfeinerte Satellitendaten, die der FAA heute Morgen zur Verfügung standen“.

Die erwähnten Satellitendaten stammen von Aireon. Die US-Firma betreibt ein weltraumgestütztes System, das in der Lage ist, weltweit die Daten aller Flugzeuge zu überwachen, die mit ADS-B-Transpondern (Automatic Dependent Surveillance-Broadcast) ausgestattet sind. Laut Aireon konnte „das System Informationen im Zusammenhang mit dem Ethiopian-Flug 302 erfassen. Auf Antrag der Federal Aviation Administration (FAA), des U.S. National Transportation Safety Board (NTSB), von Transport Canada und mehreren anderen Luftfahrtbehörden stellte Aireon die vom Flug 302 übermittelten Daten zur Verfügung, um die Unfalluntersuchung zu unterstützen. Die Behörden erhalten die Daten und sind im Begriff, ihre jeweiligen Unfalluntersuchungen durchzuführen. Wir können uns nicht zur Ursache der Tragödie oder zum Ergebnis der Untersuchung äußern, nur dass wir die Daten geliefert haben. Diese unglückliche Tragödie unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines globalen Echtzeit-Überwachungssystems für den Luftverkehr“.

In der vom amtierenden FAA-Administrator Daniel K. Elwell unterzeichneten „Emergency Order of Prohibition“ für die 737 MAX heißt es unter anderem: „Gemäß 49 U.S.C. § 46105(c) hat der amtierende Administrator festgestellt, dass ein Notfall im Zusammenhang mit der Sicherheit im Luftverkehr vorliegt. Am 13. März 2019 ergab die Untersuchung des ET302-Absturzes aus den Trümmern neue Informationen über die Konfiguration des Flugzeugs kurz nach dem Start, die zusammen mit neu verfeinerten Daten aus der satellitengestützten Verfolgung der Flugroute des Flugzeugs einige Ähnlichkeiten zwischen den Unfällen ET302 und JT610 aufzeigen, die eine weitere Untersuchung der Möglichkeit einer gemeinsamen Ursache für die beiden Vorfälle erfordern, die besser verstanden und angegangen werden muss“.

Das Flugverbot bleibt bis zu einer weiteren Untersuchung, einschließlich der Prüfung von Informationen der Flugdatenschreiber und Cockpit-Stimmrekorder des Flugzeugs, in Kraft.in FAA-Team ist in Äthiopien und unterstützt die NTSB und die anderen Beteiligten bei der Untersuchung des Flugunfalls der 737 MAX 8 von Ethiopian vom Sonntag.

Die bevorstehende Entscheidung war von Präsident Trump kurz vor 15:00 Uhr Ortszeit in Washington angekündigt worden. Boeing äußerte sich wohl oder übel dahingehend, dass man die Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung des 737 MAX-Betriebs „unterstützt“. Nach Rücksprache mit der U.S. Federal Aviation Administration (FAA), dem U.S. National Transportation Safety Board (NTSB) sowie den Luftfahrtbehörden und ihren Kunden auf der ganzen Welt hae Boeing jedoch „aus Vorsicht ….beschlossen, der FAA die vorübergehende Einstellung des Betriebs der gesamten globalen Flotte von 371 737 MAX Flugzeugen zu empfehlen“.

„Wir unterstützen diesen proaktiven Schritt aus Vorsicht. Sicherheit ist bei Boeing seit jeher ein zentraler Wert, solange wir Flugzeuge bauen; und das wird es immer sein. Es gibt keine höhere Priorität für unser Unternehmen und unsere Branche. Wir tun alles, was wir können, um die Ursache der Unfälle in Zusammenarbeit mit den Ermittlern zu verstehen, Sicherheitsverbesserungen einzusetzen und sicherzustellen, dass sich dies nicht wiederholt,“ so Boeing weiter. Das Unternehmen habe aber „weiterhin volles Vertrauen in die Sicherheit der 737 MAX“.

Vor den USA sprach auch Kanada ein Flugverbot aus

Einige Stunden vor den USA hatte Kanada ein Flugverbot für die 737 MAX erteilt. Verkehrsminister Marc Garneau erklärte in Ottawa, er handle „auf Anraten von Transport Canada Civil Aviation-Experten“ und deren „neuesten Informationen“ zum Unfall.

Flugverbot der EASA am Montag bekannt gegeben

Als „Vorsichtsmaßnahme“ hatet die EASA bereits am Dienstagabend (12. März) eine Lufttüchtigkeitsanweisung (2019-0051-E) veröffentlicht. „Die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung haben gezeigt, dass eine sofortige Veröffentlichung und Mitteilung ohne den vollen Konsultationsprozess erforderlich ist“, so die EASA.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung gilt ab Dienstag, 19:00 Uhr UTC und setzt den gesamten Flugbetrieb aller Boeing 737 MAX 8 und 737 MAX 9 in Europa aus. Darüber hinaus hat die EASA eine Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht, die ebenfalls ab 19:00 Uhr UTC gilt und alle gewerblichen Flüge von Betreibern aus Drittländern in die, innerhalb oder aus der EU heraus aussetzt.

Man unternehme damit „alle notwendigen Schritte, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten“, so die Europäische Agentur für Flugsicherheit. Bereits im Laufe des Dienstags hatten zahlreiche Fluggesellschaften und Luftfahrtbehörden der 737 MAX die Flugerlaubnis entzogen (siehe unsere Meldung mit einer Auflistung).

Zuvor hatte die DFS ein NOTAM veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass alle Flüge mit dem Flugzeugtyp Boeing 737 MAX 8 und MAX 9 durch den deutschen Luftraum verboten sind. „Dieses Verbot gilt ab 12. März, 18.30 Uhr lokaler Zeit. Seine Gültigkeit ist zunächst auf drei Monate, also bis einschließlich 12. Juni 2019 festgelegt“, so die DFS. Das NOTAM wurde herausgegeben, nachdem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit sofortiger Wirkung den deutschen Luftraum für MAX-Flugzeuge des Typs Boeing 737 gesperrt hatte.

FAA hielt 737 MAX am Dienstag weiter für sicher

Trotz der weltweiten Flugverbote und dem Druck einiger US-Politiker hatte die amerikanische FAA am Dienstagabend erneut, dass sie die 737 MAX für sicher hält. Hier das Statement des amtierenden FAA-Administrators Daniel K. Elwell:

„Die FAA prüft weiterhin umfassend alle verfügbaren Daten und betrachtet die gesamte Sicherheitsleistung von Betreibern und Piloten der Boeing 737 MAX. Bislang zeigt unsere Überprüfung keine systemischen Leistungsprobleme und bietet keine Grundlage für die Anordnung eines Flugverbotes. Auch andere Zivilluftfahrtbehörden haben uns keine Daten zur Verfügung gestellt, die ein Handeln rechtfertigen würden. Im Rahmen unserer dringenden Überprüfung der Daten zum Absturz des Fluges 302 der Ethiopian Airlines wird die FAA unverzüglich und angemessen Maßnahmen ergreifen, wenn Probleme auftreten, die die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Flugzeugs beeinträchtigen“.