Ziel der neuen Datensammlung sei der bessere Schutz vor schwerer, grenzüberschreitender Kriminalität, so die Bundesregierung in der Gesetzesvorlage. Im Bereich der schweren Kriminalität und des internationalen Terrorismus aktive Täter und Tätergruppierungen reisten häufig grenzüberschreitend und im Rahmen ihrer illegalen Aktivitäten in andere Staaten. Ziel der Richtlinie sei es, bestimmte Straftaten solcher Täter durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhüten und zu verfolgen.
Hierdurch werde der bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den EU-Staaten durch ein neues Instrument ergänzt, indem die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und "unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden können", heißt es in der Vorlage weiter. Die Überprüfung der Daten ermögliche es den Sicherheitsbehörden nicht nur, "bereits bekannte Personen, sondern auch solche Personen zielgerichtet zu identifizieren, die den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat der schweren Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten".
Laut Gesetzesentwurf handelt es sich um folgende Daten, die vorab, auch von Transit-Fluggästen, erhoben werden sollen:
1. Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes
2. Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode
3. Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung
4. planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten
5. Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse
6. Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige
7. vollständige Gepäckangaben
8. etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft
9. sonstige Namensangaben
10. alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift
11. gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten
12. Angaben zum Vielflieger-Eintrag
13. Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter
14. Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein aber ohne Reservierung
15. Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten
16. allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen, Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft
17. Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
18. Angaben zum Code-Sharing
19. Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten
20. alle vormaligen Änderungen der unter den Nummern 1 bis 19 aufgeführten Fluggastdaten.