Fraport ändert Entgeltordnung
Rabatte und Preiserhöhungen in Frankfurt

Am Frankfurter Flughafen wird es keinen Sonder-Rabatt für neue Fluggesellschaften wie beispielsweise Ryanair geben. Die neue Entgeltordnung sieht zudem deutliche Erhöhungen für laute Flugzeuge vor.

Rabatte und Preiserhöhungen in Frankfurt

Die Fraport AG hat ihren Antrag für eine Entgeltordnung 2017 geändert, nachdem das hessische Verkehrsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gegenüber dem Flughafenbetreiber auf rechtliche Probleme hingewiesen hat. „Der ursprünglich beantragte Sonder-Rabatt, von dem faktisch ausschließlich neue oder am Standort kaum präsente Fluggesellschaften hätten profitieren können, ist vom Tisch“, so Wirtschaftsminister Al-Wazir.

Nun gibt es generelle Anreize für Fluggesellschaften, in Frankfurt mehr Passagiere zu befördern. Der Incentivbetrag pro abliegendem Passagier liegt bei 2 Euro (3 – 4 Prozent Steigerung) bis 14 Euro (über 20 Prozent Zuwachs). Das Element „New Entrants“ entfällt. Die Incentive verringert sich im zweiten Jahr im Vergleich zum ersten Jahr um 20 Prozent, im dritten Jahr im Vergleich zum zweiten Jahr um weitere 40 Prozent.
 
„Natürlich können von diesem Rabatt-Programm, das Nachlässe in Abhängigkeit von zusätzlichen Passagieren gewährt, neue Fluggesellschaften einfacher profitieren als Airlines, die bereits Verkehr ab Frankfurt abwickeln“, so Al-Wazir. Der Minister wies darauf hin, dass neue Fluggesellschaften in den ersten Jahren an einem neuen Standort aber zugleich zusätzliche Kosten und Risiken hätten. Entsprechende Nachlässe in den Entgelten seien daher in der Rechtsprechung allgemein anerkannt.

„Hier geht es nicht darum, ob mir jeder einzelne Bestandteil der Entgeltordnung politisch gefällt. Hier geht es um eine Verwaltungsentscheidung. Die Fraport hat ein Anrecht auf Genehmigung, wenn die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Dies haben wir intensiv geprüft und zusätzlich einen externen Sachverständigen konsultiert. Im Ergebnis war die geänderte Entgeltordnung diskriminierungsfrei und zu genehmigen“, begründete der Minister die Entscheidung.

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Preiserhöhungen für laute Flugzeuge

Die jetzt genehmigte Entgeltordnung macht das Starten und Landen mit lauten Flugzeugen im kommenden Jahr erneut deutlich teurer. „Unser Ziel ist es, dass die Fluggesellschaften den Frankfurter Flughafen mit ihren leisesten Maschinen anfliegen. Die jetzt von uns genehmigte Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte geht genau in diese Richtung. Für Fluggesellschaften rechnet es sich damit noch stärker als bislang, ihre Flotten zu modernisieren und das neueste Fluggerät in Frankfurt zu stationieren“, so Wirtschaftsminister Al-Wazir. Konkret sieht die Entgeltordnung 2017 eine Anhebung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte um durchschnittlich 15 Prozent vor.

Zugleich werden mit der neuen Entgeltordnung erstmals finanzielle Anreize für den Einsatz von Flugzeugen gesetzt, die mit dem satellitengestützten Präzisionsanflugverfahren „Ground Based Argumentation System“ (GBAS) ausgestattet sind und dieses aktiviert haben. „Mit GBAS können Anflüge am Frankfurter Flughafen mit einem höheren Gleitwinkel durchgeführt werden. Langfristig könnten damit auch Siedlungsschwerpunkte umflogen werden. Ich hoffe sehr, dass wir damit der bislang noch zögerlichen Umrüstung der Flugzeuge mehr Schwung verleihen können“, so Al-Wazir.

Al-Wazir: „Die Entgeltordnung ist ein klares Signal an die Fluggesellschaften: Wer mit lauten, alten Flugzeugen nach Frankfurt kommt, wird immer stärker zur Kasse gebeten. Wer eine moderne Flotte einsetzt, kann bares Geld sparen. Die technische Umrüstung auf satellitengestützte Navigationssysteme wird erstmals belohnt, weil sie perspektivisch lärmärmere Anflugverfahren ermöglicht. Und einen exklusiven Bonus für neue Fluggesellschaften wird es in Frankfurt nicht geben.“

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Hart Kritik von der BARIG

Von der BARIG (Board of Airline Representatives in Germany) gab es Kritik an der Entscheidung. Die Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen „sieht offensichtlich nach wie vor eine Incentivierung neuer am Standort operierender Airlines vor, was zu einer klaren Benachteiligung der bereits etablierten Luftverkehrsunternehmen führt. Außerdem werden zugleich an einem der ohnehin teuersten Flughäfen des gesamten Kontinents die Start- und Landegebühren zusätzlich erhöht. Andere große Flughäfen wie Amsterdam oder London senken dagegen ihre Gebühren“ hieß es.

„Wir werden die heutige Entscheidung des hessischen Ministeriums genauestens prüfen“, so BARIG-Generalsekretär Michael Hoppe. „Es steht zu befürchten, dass die neue Entgeltordnung die Fluggesellschaften, die Frankfurt seit vielen Jahren anfliegen, in erheblichem Maße diskriminiert. Fairer Wettbewerb unter gleichen Bedingungen ist auf diese Weise nicht möglich. Stattdessen wird künstlich ein Verdrängungswettbewerb mit noch nicht absehbaren Konsequenzen initiiert.“

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Erscheinungsdatum 06.03.2023