Germanwings-Absturz
BEA legt Abschlussbericht vor

Die französische Unfalluntersuchungsbehörde BEA hat am Sonntag ihren Abschlussbericht zum Absturz eines Airbus A320-200 von Germanwings in den französischen Seealpen vom 24. März 2015 vorgelegt.

BEA legt Abschlussbericht vor

Flug 4U9525 sei durch einen absichtlichen Eingriff als Selbstmord des Ersten Offiziers in die Berge gesteuert worden, als der Copilot kurzzeitig alleine im Cockpit gewesen sei, meldete die BEA. Wegen der vorgeschriebenen Panzertür zum Cockpit sei ein gewaltsames Eindringen des Kapitäns nicht mehr rechtzeitig möglich gewesen. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Der Erste Offizier sei psychisch erkrankt gewesen und habe zum Zeitpunkt des Absturzes verschreibungspflichtige Antidepressiva und Schlafmittel auf Rezept eingenommen. Er habe darüber jedoch weder seinen Arbeitgeber noch die zuständigen Flugärzte informiert. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht habe die Information über die akute Erkrankung den Arbeitgeber nicht erreicht. Keine beteiligte medizinische Einrichtung habe Informationen weitergeleitet. Kollegen hätten zuvor keinerlei Auffälligkeiten beim Verhalten des Ersten Offiziers bemerkt. Auch habe sich dieser nicht freiwillig an bestehende Kollegen-Hilfsgruppen gewandt. Akute Depressionen seien nach deutscher Rechtslage ein Grund, die Flugtauglichkeit zu entziehen.

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Der Pilot habe somit den Verlust seines Berufs fürchten müssen. Der Erste Offizier habe für diesen Fall zwar eine sogenannte "Loss of Licence"-Versicherung gehabt, die ihm bei einer Fluguntauglichkeit die Ausbildungskosten ersetzt hätte, der zu erwartende Einkommensverlust wäre damit jedoch nicht abgedeckt worden, so die BEA. Der Pilot habe somit zusätzlich einen finanziellen und sozialen Abstieg wegen seiner Erkrankung befürchten müssen.

Empfehlung der BEA

Die Absturzstelle der Germanwings A320 in den französischen Alpen (Foto: BEA).

Die BEA empfiehlt, die Überwachung psychischer Krankheiten zu verstärken und Flugärzte für diesen Aspekt besser auszubilden. Psychische Untersuchungen sollten verstärkt werden, insbesondere, wenn bereits eine Veranlagung zu psychischen Krankheiten vorliege. Die EASA solle hierfür Einschränkungen der Gültigkeit flugmedizinischer Tauglichkeitszeugnisse erlassen oder zusätzliche Kontrollen verfügen. Außerdem sollten alle IATA-Airlines ermutigt werden, bei Versicherungen für Piloten auch grundsätzlich deren zu erwartende Einkommensverluste bei Lizenzverlust zu berücksichtigen, um existenzielle Sorgen vor einem Lizenverlust zu verringern.

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Zudem sollten die deutschen Behörden klarere Regeln erlassen, die eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht bei drohender Gefahr im Verzuge gegenüber dem Patientenschutz eindeutiger zulassen. In dringenden Fällen müsse die Weitergabe der Daten zulässig sein. Bis hin zur Weltgesundheitsorganisation WHO solle hier der rechtliche Schutz des Meldenden verbessert werden. Die EASA solle ihre Überwachung von Fällen medizinischer Fluguntauglichkeit, nicht nur im psychischen Bereich, verbessern und dazu Daten sammeln. Dabei erkannte Schwerpunkte sollten anschließend noch vertieft untersucht werden.

Der Untersuchungsbericht der BEA hat keine Klärung der Schuldfrage im rechtlichen Sinne zum Ziel. Es geht alleine um die technische Klärung der Absturzursache und der beteiligten Einflussfaktoren, um Vorschläge für eine Verbesserung der Situation erarbeiten zu können.

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