Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf mit Mehrheit verabschiedet, der die sogenannte "anlasslose" Speicherung von allen Fluggastdaten "zum Kampf gegen Terrorismus und schwerwiegendes, grenzüberschreitendes Verbrechen" ermöglichen soll.
Gespeichert werden sollen alle Passagierdaten von Flügen in die EU und aus der EU hinaus, nicht aber Fluggastdaten innerhalb der EU. Bis zu fünf Jahre lang sollen alle Passagierdaten aus dem sogenannten "Personal Name Record" des Tickets gespeichert bleiben. Die Passagiernamen werden dabei verdeckt ("maskiert"), sind aber für die Sicherheitsbehörden rekonstruierbar.
Der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) billigte nun einen Kompromissvorschlag mit 32 gegen 27 Stimmen. Nun verhandelt das Parlament über einen endgültigen Gesetzestext mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, die unter anderem längere Fristen für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der sogenannten "Klardaten" mit Personenbezug wollen.
Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten:
(1) PNR-Buchungscode (Record Locator)
(2) Datum der Buchung/Flugscheinausstellung
(3) Planmäßiges Abflugdatum bzw. planmäßige Abflugdaten
(4) Name(n)
(5) Anschrift und Kontaktangaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
(6) Alle Arten von Zahlungsinformationen einschließlich Rechnungsanschrift
(7) Gesamter Reiseverlauf für eine bestimmte Buchung
(8) Vielflieger-Eintrag
(9) Reisebüro/Sachbearbeiter
(10) Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus,
nicht angetretene Flüge (No show) und Fluggäste mit Flugschein, aber ohne
Reservierung (Go show)
(11) Angaben über gesplittete/geteilte Buchungen
(12) Allgemeine Hinweise (einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten
Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Name und Geschlecht des
Minderjährigen, Alter, Sprache(n), Name und Kontaktdaten der Begleitperson beim
Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu dem Minderjährigen steht,
Name und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung
diese Person zu dem Minderjährigen steht, begleitender Flughafenmitarbeiter bei
Abflug und Ankunft)
(13) Flugscheindaten (Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug (One-way),
automatische Tarifanzeige (Automated Ticket Fare Quote fields)
(14) Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
(15) Code-Sharing
(16) Vollständige Gepäckangaben
(17) Zahl und Namen von Mitreisenden im Rahmen einer Buchung
(18) Etwaige erweiterte Fluggastdaten (API-Daten)
(19) Historie aller Änderungen in Bezug auf die unter den Nummern 1 bis 18 aufgeführten
PNR-Daten.
Quelle: EU-Parlament