Die am Montag in Nepal veröffentlichten Informationen stammen aus einer internen Vorlage mit Verbesserungsvorschlägen, welche die Unfallermittler an die nepalesische Luftfahrtbehörde geschickt hatten. Die Liste ermöglicht Rückschlüsse auf die Ermittlungen, deren Details bisher nicht öffentlich genannt werden.
Extremer Langsamflug bis zum Abkippen
Bei dem Absturz einer ATR 72-500 von Yeti Airlines am 15. Januar im Landeanflug auf den Pokhara International Airport waren 72 Personen ums Leben gekommen. Mehrere Videos zeigen das Flugzeug im sehr langsam wirkenden Landeanflug mit hohem Anstellwinkel, bis die Turboprop über den linken Flügel abkippt, an einem Flußufer hart aufschlägt und dabei völlig zerstört wird. Ob es sich bei diesem Absturz um einen handwerklichen Pilotenfehler oder die Folge technischer Probleme handelt, ist noch nicht öffentlich bekannt.
Das Ermittlungsteam der nepalesischen Behörden war durch zwei Experten des ATR-Herstellerlandes Frankreich und zwei weitere der französischen Unfalluntersuchungsbehörde BEA verstärkt worden. Dabei soll die Bergung des Stimmen- und Datenschreibers gelungen sein, die zur Auswertung nach Singapur gebracht wurden. Bisher wurden keine Details oder Emittlungsergebnisse bekannt. International üblich wäre eine erste, behördliche Stellungnahme spätetestens nach einem Monat, also bis Mitte Februar.
Forderungsliste mit Verbesserungen
Das nun am Montag an die Öffentlichkeit gelangte Empfehlungsschreiben schlägt der Luftfahrtbehörde Nepals vor, ihre Flugbetriebsregeln für nepalesische Fluggesellschaften zu verschärfen:
1. Alle Airlines mit Flugbetrieb an sogenannten STOL-Flughäfen, also mit besonderen Kurzstart- und Kurzlandeanforderungen, sollen im Landeanflug mit sofortiger Wirkung im Anflug spätestens bei 500 Fuß Flughöhe über Grund (152 Meter) stabilisert sein. Das bedeutet, dass sich das Flugzeug in spätestens dieser Höhe in Landekonfiguration und in einem stabilisierten Anflug ohne größere Manöver befindet. Auf allen anderen Flughäfen Nepals soll die Höhe mit 1000 Fuß über Grund festgelegt werden, sofern der Betrieb nach Sichtflugregeln staffindet.
2. Ab dem Sommerflugplan 2023 sollen alle Flugzeuge, außer STOL-Flugzeugen und Hubschraubern, grundsätzlich immer Instrumentenflug-Anflugverfahren nutzen, sofern diese verfügbar sind.
3. Alle Ausbildungspiloten sollen künftig nach den Regeln der Flugzeug-Herstellerwerke geprüft werden. Dies könnte auf erkannte Mängel in den bisherigen Bedienverfahren hindeuten.
4. Die Genehmigung von verlängerten Flugdienstzeiten soll widerrufen werden, um das Risiko übermüdeter Besatzungen zu vermeiden.
5. Im STOL-Flugbetrieb sollen nicht mehr als acht Landungen und acht Stunden Flugzeit pro Tag zugelassen werden.
Ob Nepals Luftfahrtbehörde diese Änderungsvorschläge übernehmen will, ist noch nicht bekannt.