Mit der Entscheidung sei die ILA über das Jahr 2020 hinaus gesichert, sagte Rainer Bretschneider, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Die Flughafengesellschaft darf jetzt die Gesellschaft ECA übernehmen, der das ILA-Messegelände in Selchow, im Westen der BER-Anlagen, gehört. Damit kann die FBB das ILA-Gelände in den Zeiten außerhalb der Messe nutzen. Sie will an dem Standort die Expressfracht bündeln.
Nachtruhe für den BER
Außerdem beschloss die FBB-Gesellschafterversammlung auf Vorschlag Brandenburgs, „ein Konzept zum besseren Schutz der Nachtruhe am BER zu erstellen“. Unter Beibehaltung der bestehenden Betriebspflicht am BER soll die FBB mit den Airlines in Verhandlung treten und prüfen, wie sich innerdeutsche Flüge in den morgendlichen Randzeiten von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr vermeiden lassen. Das Konzept soll außerdem die Weiterentwicklung der Entgeltordnung der FBB beinhalten und in Absprache mit der Flugsicherung lärmmindernde Regelungen im Flugbetrieb enthalten.
Der Beschluss dazu ist nur von den Ländern Berlin und Brandenburg, aber damit mehrheitlich, angenommen worden. Der Gesellschafter Bund schloss sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an.