Wie jedes Auto muss jedes Flugzeug eine individuelle Kennung tragen, um eindeutig identifiziert werden zu können: das Luftfahrzeugkennzeichen. Bei zivilen Luftfahrzeugen muss es auf beiden Seiten des Rumpfes gut lesbar in, je nach Flugzeuggröße, festgelegter Schriftgröße angebracht sein, ebenso an der Unterseite der Tragfläche. Einige Airlines verfügen über eine Ausnahmegenehmigung, um das Kennzeichen nicht an der Flügelunterseite tragen zu müssen. Die Kennung ist auch das Rufzeichen im Funk – außer im kommerziellen Luftverkehr, wo spezielle "Callsigns" verwendet werden.

Nach dem Länderkürzel kommen vier Buchstaben. Bei Lufthansa tragen alle Airbus-Flugzeuge als zweiten Buchstaben ein „I“.
Internationale Regeln und Airline-Präferenzen
Die Vergabe der Luftfahrzeugkennzeichen erfolgt nach internationalen Richtlinien. Der erste Buchstabe ist dem Land zugewiesen, in dem das Flugzeug eingetragen ist. Für Deutschland ist dies ein "D", in Österreich "OE" und in der Schweiz "HB". Anschließend folgt die Eintragung nach nationalen Richtlinien. Dies sind in manchen Ländern wie z.B. den USA Zahlen und Buchstaben, in Deutschland nur Buchstaben. Auf das Landeskennzeichen "D" folgt in Deutschland ein Bindestrich und der erste Buchstabe der nationalen Eintragung. Dabei kommt eine bestimmte Logik zum Tragen. Alle Flugzeuge mit einer maximalen Startmasse von über 20 Tonnen, also nahezu jedes größere Verkehrsflugzeug, tragen als ersten Buchstaben ein "A". Die folgenden drei Buchstaben kann der Betreiber je nach Verfügbarkeit frei wählen. Große Airlines haben ihr eigenes Muster, um ihre (Sub-)Flotten zu gliedern. Bei Lufthansa beispielsweise tragen alle Airbus-Flugzeuge als nächsten Buchstaben ein "I" und alle Boeing-Jets ein "B". Der vorletzte Buchstabe ist dem Flugzeugtyp zugeordnet, beispielsweise "K" für die A330. Der letzte Buchstabe ergibt sich in alphabetischer Reihenfolge für jedes ausgelieferte Flugzeug. So hat die erste an Lufthansa ausgelieferte A330 das Kennzeichen "D-AIKA", die zweite "D-AIKB" und so weiter. Die Bundesflagge muss bei in Deutschland zugelassenen Flugzeugen auf beiden Seiten des Leitwerks angebracht sein. Lufthansa hat eine Sondergenehmigung, um Bundes- und Europaflagge hinter der Kennung am Rumpf zu führen.

Die Luftfahrzeugklasse „E“ umfasst einmotorige Flugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von unter zwei Tonnen, wie diese Cessna 172S Skyhawk.
Gliederung der Luftfahrtzeugklassen
Die weiteren Flugzeugklassen in Deutschland sind: "B" für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 14 bis 20 Tonnen, beispielsweise das Regionalflugzeug ATR 42. "C" tragen Flugzeuge mit einer maximalen Startmasse von 5,7 bis 14 Tonnen, also typischerweise kleinere Business Jets. Die sogenannte "Echo"-Klasse, nach dem ICAO-Alphabet für "E", sind einmotorige Flugzeuge unter zwei Tonnen maximaler Abflugmasse, während mit "F" einmotorige Flugzeuge von zwei bis 5,7 Tonnen maximaler Abflugmasse gekennzeichnet werden. "G" ist für zweimotorige Flugzeuge unter zwei Tonnen reserviert und "I" für Zweimots mit einer maximalen Abflugmasse zwischen zwei und 5,7 Tonnen. Dazwischen reiht sich das "H" für Hubschrauber ein. Des Weiteren gibt es Kennzeichen aus vier Zahlen für Segelflugzeuge, "K" für Motorsegler, "M" für Ultraleichtflugzeuge unter 600 kg Abfluggewicht, "N" für nichtmotorisierte Luftsportgeräte (z. B. Hängegleiter), "O" für Ballone und "L" für Luftschiffe.

Bei militärischen Luftfahrzeugen wie dem Eurofighter ersetzen taktische Kennzeichen das zivile Luftfahrzeugkennzeichen.
Militärische Kennzeichen
Militärische Luftfahrzeuge der Bundeswehr sind mit taktischen Kennzeichen versehen. Sie setzen sich zusammen aus einer zweistelligen Zahl, gefolgt vom Eisernen Kreuz und einer weiteren zweistelligen Zahl. Die erste Ziffer des ersten Nummernblocks gibt die Rolle des Fluggeräts an, 3 steht beispielsweise für Jäger. Zusammen mit der zweiten Ziffer ergibt sich das Luftfahrzeugmuster (30 und 31 bezeichnen den Eurofighter). Der zweite Nummernblock wird fortlaufend nach Auslieferung vergeben.





