Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf meldete am Montag nach Auswertung der ärztlichen Dokumentationen, diese wiesen bislang keine organische Erkrankung des Copiloten aus. Der Copilot sei aber vor mehreren Jahren und vor Erlangung des Pilotenscheines "über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung gewesen". Im Folgezeitraum und bis zuletzt hätten weitere Arztbesuche mit Krankschreibungen stattgefunden. Dabei seien "Suizidalität oder Fremdaggressivität nicht attestiert" worden.
Es fehle weiterhin sowohl an der belegbaren Ankündigung einer solchen Tat als auch an einem aufgefundenen Tatbekenntnis. Ebenso wenig seien im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben könnten.
Die Ermittlungen fänden unter Federführung eines erfahrenen Kapitaldezernenten und unterstützt durch mehrere Kolleginnen und Kollegen statt, wobei die bislang sichergestellten Beweismittel ausgewertet würden. Zudem seien bereits eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld vernommen worden.