Deutschland kontrolliert wieder an den Schengen-Grenzen

Zeitweilige Wiedereinführung zum G7-Gipfeltreffen
Deutschland kontrolliert wieder an den Schengen-Grenzen

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2015
Deutschland kontrolliert wieder an den Schengen-Grenzen

Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen anlässlich des G7-Gipfels der Staats- und Regierungschefs in Elmau (Freistaat Bayern) am 7. und 8. Juni 2015, habe Bundesinnenminister Thomas de Maizière die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 15. Juni 2015 angeordnet, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Die Grenzkontrollen erfolgten lageabhängig, also örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen. Durch die Kontrollen wolle das Ministerium die Anreise potentieller Gewalttäter in das Bundesgebiet verhindern und einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung garantieren. Reisende müssten in dem genannten Zeitraum mit entsprechenden Kontrollen rechnen. Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr seien lediglich punktuell zu erwarten. Man beschränke diese auf das für die Sicherheit erforderliche Maß.

Reisende seien ohnenhin dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Der Schengener Grenzkodex sehe die Möglichkeit von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen in Konsultation mit der Europäischen Kommission und den Schengenpartnern ausdrücklich vor.