Die modifizierten Systeme dürfen mit der nun erteilten Ergänzenden Musterzulassung in Maschinen der Typen Boeing 747-400, 757-200 sowie 757-300 eingebaut werden. Auch für die entsprechenden Frachtmaschinen dieser Muster gilt die Zulassung. GKN Aerospace gab Ende Februar an, dass ihre Abteilung GKN Fokker Services bereits Bestellungen von mehreren Kunden erhalten hätte.
Das ADS-B Out-System (Automatic Surveillance-Broadcast) ist bei vielen Flugzeugtypen ein gängiges Mittel, um wichtige Daten wie die Identität der Maschine, die GPS-Position und die Flugrichtung vom Flugzeug zur Flugsicherung zu übertragen. Die Ergänzende Musterzulassung erlaubt es, kompatible Transpondertypen in Kombination mit dazu passenden GPS-Quellen verwenden zu können. Dies bietet gerade Betreibern mit gemischten Konfigurationen innerhalb ihrer Flotte gute Einsatzmöglichkeiten.
Ab 2020 ist die Verwendung eines neuen Systems, genannt Version 2, in Europa, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten verpflichtend vorgeschrieben. Bei dieser Version sollen der Transponder und GPS-Receiver ein Update bekommen oder ersetzt werden. Durch diese Modifikation können auch ältere Flugzeuge auf den Standard gebracht werden, der ab 2020 vorgeschrieben sein wird. Ziel ist es, den Luftraum besser nutzen zu können und den Einsatz von Radarstationen am Boden zu minimieren. Um das System verwenden zu können, bedarf es der Zertifizierung durch die europäische und die amerikanische Luftfahrtbehörde (FAA). Die Freigabe der FAA soll später im Geschäftsquartal erfolgen.
Nachdem die EASA und die FAA die Ergänzende Musterzulassung des ADS-B Out-Programms für Bombardier Q400, die Airbus A320-Familie und die Boeing 737 Next Gen erteilt haben, soll sie auf andere Flugzeugmuster ausgeweitet werden. Dazu zählen die Boeing 737 und 767. Auch bei Luftfahrtbehörden anderer Länder sollen dafür Ergänzende Musterzulassungen erworben werden.