Zum ersten Mal nimmt ein unbemanntes Luftfahrzeug mit voller deutschen Verkehrszulassung am Luftverkehr über der Bundesrepublik teil. Im Rahmen des sogenannten Demonstrationsflugbetriebes "Landes- und Bündnisverteidigung" fliegt die German Heron TP im normalen Luftraum über Norddeutschland. Die Einsätze finden beim Taktischen Luftwaffengeschwader 51 "Immelmann" in Schleswig/Jagel statt.
Bis zu 27 Stunden in der Luft
Bei der German Heron TP handelt es sich um ein unbemanntes Fluggerät zur Aufklärung und Überwachung. Die von Israel Aerospace Industries (IAI) hergestellte Drohne kann bis zu 27 Stunden in der Luft bleiben, und kann auch mit einer Bewaffnung ausgestattet werden. Den ersten Flug im deutschen Luftraum hat das Muster nach Angaben der Luftwaffe am 8. Mai durchgeführt, gesteuert von Airbus-Mitarbeitern. Die Airbus DS Airborne Solutions GmbH übernimmt die Unterstützung während des auf sechs Monate angelegten Probeflugbetriebs.

Die Ausbildung des Personals erfolgt in Israel.
Ausbildung in Israel
Bis zu sechs geleaste Einheiten will die Luftwaffe betreiben. Als Teil einer schlüsselfertigen Lösung ist Airbus für das industrielle Betreibermodell zuständig, während das RPAS selbst bei IAI in Israel gebaut wird. Neben der jetzt in Deutschland fliegenden Heron mit der Kennung 92+52 dienen weitere Systeme zunächst in Israel der Ausbildung von Personal. Derzeit hat sie die Bundeswehr jedoch aufgrund des Nahost-Konflikts den israelischen Streitkräften zur Verfügung gestellt. Die Luftwaffe hatte für den Afghanistan-Einsatz bereits den Vorgänger Heron 1 aus Israel gemietet. Die neue Ausführung ist mit einer Spannweite von rund 26 Metern und einer Startmasse von knapp fünf Tonnen deutlich größer. Als Antrieb kommt ein PT6-Turboprop von Pratt & Whitney Canada zum Einsatz.
Die German Heron TP kann bei Bedarf und entsprechender Mandatierung durch den Bundestag auch bewaffnet werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind von der Bundesregierung bereits klar im Koalitionsvertrag festgelegt: "Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechtes. Extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab." Der bewaffnete Flugbetrieb ist grundsätzlich nur für Einsatzgebiete vorgesehen.