Luftraumsperren, GPS-Spoofing und die Gefahr iranischer Drohnen und Raketen – an den Golfdrehkreuzen Dubai, Abu Dhabi und Doha herrscht seit Samstag Ausnahmezustand. Emirates, Etihad Airways und Qatar Airways setzen Passagierflüge, bis auf wenige Ausnahmen, noch bis mindestens Dienstagnachmittag aus. Zwar waren am Montag einzelne Etihad-Großraumjets von Abu Dhabi aus zu Zielen wie Amsterdam und London Heathrow unterwegs, ansonsten ruht der reguläre Flugbetrieb aber seit dem Wochenende weitestgehend.
Umso mehr sticht ein Lufthansa-Flug ins Auge – zumal mit einem Flugzeug, das ansonsten nicht im Lufthansa-Linienverkehr in die Emirate zum Einsatz kommt: LH9851, der Airbus A380 D-AIMK, hat Abu Dhabi am Montag um 8:53 Uhr (UTC) verlassen. Flugziel ist München.
"Der Airbus A380 D-AIMK von Lufthansa hat eine notwendige Wartung in Abu Dhabi abgeschlossen und ist am Montagmorgen (2. März) unter der Sonderflugnummer LH9851 als reiner Überführungsflug nach München gestartet", erklärte Lufthansa am Montag gegenüber unserem Redaktionspartner aero.de.
Die Maschine nahm direkten Kurs auf den Oman und bog dort Richtung Saudi-Arabien ab. An Bord befinden sich nur die beiden Piloten für den technischen Überführungsflug.

Die A380 D-AIMK befand sich in Abu Dhabi zur Wartung. Eine Schwestermaschine, die D-AIML, ist aktuell noch dort.
Lufthansa: Passagiermitnahme nicht möglich
"Eine Passagierbeförderung ist geprüft worden, indes leider nicht möglich", sagte ein Sprecher. "Eine mindestens 17-köpfige Kabinenbesatzung, die für die Sicherheit und Betreuung von Passagieren zwingend erforderlich ist, steht nicht zur Verfügung und kann aufgrund der aktuellen massiven Einschränkungen des Luftverkehrs in den Vereinigten Arabischen Emiraten auch nicht eingeflogen werden. Ohne Flugbegleiter ist eine Passagierbeförderung rechtlich und sicherheitstechnisch ausgeschlossen."
Zusätzlich sei "aufgrund der aktuellen dynamischen Lage" die Erreichbarkeit des Flughafens Abu Dhabi für potenzielle Passagiere "unklar und nur schwer organisierbar". Eine "verlässliche Planung von Check-in, Sicherheitskontrollen und Boarding" könne unter diesen Umständen nicht gewährleistet werden.





