Die WTO gab damit am Donnerstag einer Beschwerde der USA Recht, dass die europäischen Beihilfen im Flugzeugbau den WTO-Regeln widersprächen. Schlimmstenfalls drohen der EU damit milliardenschwere Strafzölle bei Exporten in die USA. Die EU kann aber gegen die jüngste Entscheidung des Schiedsgerichts noch in Berufung gehen. Zugleich laufen noch Gegenklagen der EU gegen die USA, da die Europäer den USA im Gegenzug unzulässige Unterstützung von Boeing vorwerfen.
In dem jüngsten Verfahren ging es um die Anlaufhilfen der EU für Flugzeugprogramme wie Airbus A380 und A350, die von der EU und von deren Mitgliedern Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien gewährt wurden. Die USA beklagen, dass damit Boeing benachteiligt werde. Die Europäer machen geltend, dass die Hilfen nur als rückzahlbare Kredite gewährt wurden und die USA ihre Luftfahrtindustrie durch Militäraufträge und Technologieförderung ebenfalls unterstützen.