Die Antonow An-26 ist ein sehr robustes Flugzeug. Sie kann Fracht in die entlegensten Ecken der Welt befördern, braucht sie für Start und Landung doch lediglich einen guten Kilometer Piste und kann auch auf Schotter, Gras, oder Lehm operieren. Kaum verwunderlich, dass es die alten Sowjet-Haudegen in großer Zahl nach Afrika verschlagen hat, wo sie bis heute kaum aus dem Alltag wegzudenken sind. Auch die Vereinten Nationen nutzen diverse An-26 für ihre Hilfsmissionen.
Flugverbot für An-26
Zumindest im Südsudan jedoch werden die UN ab sofort und bis auf Weiteres der einzige zivile Nutzer der An-26 sein. Denn die staatliche Luftfahrtbehörde das Landes hat, "nach wiederholten Unannehmlichkeiten", für sämtliche privat betriebene Flugzeuge dieses Typs ein sofortiges Flugverbot erlassen. Dieses Flugverbot, in Kraft getreten am 20. Mai, nennt nur eine einzige Ausnahme: nämlich An-26, die für UN-Hilfsflüge verwendet werden, namentlich die Maschine mit dem Kennzeichen UR-UZI, die laut Internet-Datenbanken der ukrainischen Constanta Airlines gehört.

Propeller verabschiedet sich
Auslöser für das verordnete Grounding war ein Vorfall, der sich laut Angaben des Flugunfall-Portals Aviation Herald ebenfalls am 20. Mai nahe der Stadt Bor ereignete. Eine An-26, die zuvor vom Flughafen der südsudanesischen Hauptstadt Juba gestartet und in nördlicher Richtung mit Ziel Paloch unterwegs war, verlor gegen 12.30 Uhr Ortszeit mitten im Flug ihren linken Propeller. Glücklicherweise schlug das herrenlose Vierblatt-Geschoss auf seiner weiteren Flugbahn nicht in die Kabine oder andere Bereiche des Flugzeugs ein, sondern flatterte direkten Wegs zu Boden. Dort wiederum verfehlte der Propeller nur um wenige Meter die Köpfe zahlreicher Straßenarbeiter, die unfreiwillig Zeugen des skurrilen Vorfalls wurden.
Die Antonow konnte auch mit nur einem verbliebenen Propeller zum Ausgangsflughafen Juba zurückkehren, wo sie sicher und ohne weitere Vorkommnisse landete. Wem das Flugzeug gehört und welches Kennzeichen es trägt, war zunächst ebenso unbekannt, wie die genaue Ursache für den Prop-Verlust.
Nicht der erste Zwischenfall
Für die Verantwortlichen der Luftfahrtbehörde war das Maß dennoch voll, schließlich hatte es in jüngerer Zeit bereits andere Zwischenfälle mit An-26 gegeben. Der gravierendste ereignete sich im August vergangenen Jahres, als die YI-AZR der South West Aviation kurz nach dem Start in Juba abstürzte. Acht Menschen kamen dabei ums Leben. Die Behörde mahnt deshalb in ihrer Mitteilung vom 20. Mai: "Alle Betriebsleiter der genannten An-26-Flugzeuge müssen diesen Auftrag unbedingt umsetzen. Der Manager des internationalen Flughafens Juba ist angewiesen, diese Anordnung streng zu überwachen."