Ein neuer Lehrberuf
Der Metallflugzeugbauer

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Der zunehmende Umgang mit dem Werkstoff Metall im Flugzeugbau der zwanziger Jahre führte 1937 zu einem neuen Lehrberuf mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren, dem Metallflugzeugbauer.

Der Metallflugzeugbauer

In diesem vereinigten sich die bisherigen metallgewerblichen Berufe wie Maschinenschlosser, Klempner oder Mechaniker. Gestiegene Anforderungen der industriellen Fertigung machten eine Spezialisierung der Berufsgruppen notwendig.

Der Metallflugzeugbau umfasste entsprechend den Bau des Rumpfwerkes, des Fahrwerks, des Tragwerks, Leitwerks, Steuerwerks, den Zusammenbau dieser Baugruppen zum fertigen Flugzeug und den Einbau der Ausrüstung. In die Ausbildung wurden Jungen zwischen 14 und 16 Jahren übernommen, die eine abgeschlossene Volksschulbildung oder gleichwertige Kenntnisse einer höheren Schule besitzen. Außerdem war die Mitgliedschaft im Deutschen Jungvolk bzw. der HJ Pflichtvoraussetzung. Die Lehrstellen wurden ausschließlich über die Berufsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsämter vermittelt.

Nach dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit musste vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer die Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Mit der Übernahme in den entsprechenden Betrieb gehörte der Prüfling fortan zur sogenannten Gefolgschaft. Gegenüber den lediglich angelernten Arbeitskräften konnte der Metallflugzeugbauer im Betrieb zum Gruppenführer, Vorarbeiter und letztlich zum Werkmeister aufsteigen. Außerdem wurde er  bei entsprechender Eignung im Bereich der Flugzeugabnahme als Prüfer und Prüfleiter bzw. als Monteur im Außendienst eingesetzt.

Nach 46 Jahren wurde per Verordnung der Beruf des Metallflugzeugbauers am 12. Dezember 1983 aufgehoben. An seine Stelle traten die neuen Berufsbezeichnungen Flugtriebwerkmechaniker/in, Fluggerätbauer/in und Fluggerätemechaniker/in.

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