Alle Mängel, die ein mögliches Risiko für die Flugsicherheit darstellen könnten, müssten sofort beseitigt werden, ordnete Vizepremier Túc an. Vietnams Ministerien für Bauen, Finanzen und Staatssicherheit untersuchten den Zwischenfall und würden danach direkt an den Premierminister berichten. Außerdem seien die Behörden angewiesen worden, alle betroffenen Passagiere, gemäß den geltenden Vorschriften, schnell und angemessen zu entschädigen.
Sehr erfahrene Cockpitbesatzung
Die hier 240 Tonnen schwere (MTOM 247,2 Tonnen) Boeing 787-9 von Vietnam Airlines war beim Start am 15. August mit 271 Passagieren und 16 Besatzungsmitgliedern in München nur mit größter Mühe erst unmittelbar hinter der vier Kilometer langen Startbahn in die Luft gekommen und hatte einen Heckschlag und Fahrwerksschäden erlitten. Auf der Startbahn blieben Bremsspuren zurück. Der Besatzung gelang es, nach dem Ablassen von Treibstoff und zwei niedrigen Überflügen, wieder wohlbehalten in München zu landen. Die Cockpitbesatzung bestand aus drei sehr erfahrenen Kapitänen mit 27.000, 22.000 und 12.000 Flugstunden Erfahrung sowie einem Ersten Offizier. Einer der vier Piloten fliegt angeblich auch für Vietnams Regierungsflugstaffel.
BFU untersucht Mensch und Technik
Die deutsche BFU teilte mit, die Flugschreiber würden bei der BFU in Braunschweig ausgelesen. Das Auslesen und die Analyse der Daten werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Untersuchung des Unfalls sei noch nicht abgeschlossen. Es müssten noch weitere Fakten zu den Bereichen Mensch und Technik sowie den organisatorischen Einflussfaktoren ermittelt werden, so die BFU. In dem Untersuchungsbericht werde die Analyse der Fakten erfolgen, es würden Schlussfolgerungen gezogen und die Ursachen des Unfalls genannt. Die BFU werde den Untersuchungsbericht in deutscher und englischer Sprache auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Das alleinige Ziel der BFU-Untersuchung sei die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung diene nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.





