F-15-Kampfjets kollidierten wegen Foto-Session: 600.000 Dollar Schaden

600.000 Dollar Schaden
F-15K-Kampfjets kollidierten wegen Foto-Session

ArtikeldatumVeröffentlicht am 23.04.2026
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Zwei F-15K-Kampfflugzeuge der südkoreanischen Luftwaffe fliegen über die Insel Dokdo.
Foto: Luftstreitkräfte der Republik Korea

Es sollte 2021 ein normaler Übungsflug von Kampfflugzeugen werden, allerdings endete dieser für die südkoreanische Luftwaffe teuer. Wie das Oberste Rechnungsprüfungsamt in Seoul in einem diese Woche veröffentlichten Bericht festhält, kollidierten zwei F-15K damals, weil die Besatzungen sich gegenseitig fotografieren und filmen wollten.

Einer der Piloten wollte seinen letzten Einsatz bei seiner Einheit fotografisch und filmisch festhalten. Laut Prüfbericht hatte er dieses Vorhaben sogar angekündigt. Während des Fluges begann er selbst Aufnahmen zu machen. Er war mit seiner Maschine als Wingman unterwegs.

Der Pilot des Führungsflugzeugs wies ein weiteres Besatzungsmitglied an, den ausscheidenden Wingman auf Video festzuhalten. Um besser ins Bild zu passen, vollführte der Wingman ein abruptes Steigmanöver und kippte seine Maschine auf die Seite. Die beiden Jets kamen sich dabei gefährlich nah. Der Führungsjet versuchte mit einem schnellen Sinkflug auszuweichen. Dafür war es allerdings zu spät und die Maschinen stießen zusammen.

Der Schaden an den Jets war erheblich. Die linke Tragfläche des Führungsjets und das Höhenleitwerk des anderen Flugzeugs wurden beschädigt. Die Reparaturkosten beliefen sich laut Bericht auf fast 600.000 US-Dollar. Beide Piloten und der Rest der Besatzung blieben unverletzt.

Pilot muss nicht die ganze Schadensumme tragen

Das Rechnungsprüfungsamt stellte fest, dass das Fotografieren bei bedeutsamen Flügen unter südkoreanischen Militärpiloten seinerzeit gang und gäbe gewesen sei. Ein individueller Regelverstoß war dies also weniger als ein systemisches Versagen. Die Luftwaffe hatte den privaten Kameragebrauch in der Luft schlicht nicht ausreichend reguliert.

Die Luftwaffe hatte zunächst versucht, dem Flügelmann die gesamten Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. Der Pilot, inzwischen aus dem Militärdienst ausgeschieden und bei einer zivilen Fluggesellschaft tätig, legte Einspruch ein und argumentierte, der Pilot des Führungsjets habe durch seine eigene Filminitiative das Manöver stillschweigend gebilligt. Das Prüfungsamt gab ihm teilweise Recht, denn der Pilot muss letztlich nur ein Zehntel der ursprünglich geforderten Summe zahlen.

Die Prüfer hoben außerdem hervor, dass der betroffene Pilot bis zu jenem Tag eine einwandfreie Dienstakte vorweisen konnte und dass er nach der Kollision besonnen reagierte und seine beschädigte Maschine sicher zur Basis zurückflog, wodurch weiterer Schaden abgewendet wurde.

Ob gegen die übrigen beteiligten Piloten Konsequenzen eingeleitet wurden, ergibt sich aus dem Bericht nicht.